Treppentürme
Treppentürme sind Alu-Podesttreppen, die an das Fassadengerüst angebaut werden. Damit wird ein sicherer und schneller Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen ermöglicht. Je nach Erfordernis sind frei stehende oder in das Gerüst integrierte Treppentürme möglich.
Der Zweck von Treppentürmen bei Gerüstbauarbeiten
Treppentürme sind ein Mittel der Betriebs- und Arbeitssicherheit bei Gerüstarbeiten.
Ergänzende Zugänge, bspw. in Form von Alu-Podesttreppen
- dienen der Sicherheit vor Absturz bei Gerüstarbeiten,
- bieten zusätzliche Fluchtwege und
- Aufstiegsmöglichkeiten für Bauarbeiter und Monteure sowie für
- Rettungspersonal in Notfällen.
Der Einsatz von Treppentürmen soll das Unfallrisiko minimieren. Ein Teil von gelungenem Arbeitsschutz bei hoch gelegenen Arbeitsplätzen.
Ebenso erleichtern Treppentürme den Transport von Arbeitsmaterialien und Werkzeugen zur Arbeitsfläche auf dem Gerüst.

Wann ist ein Treppenturm notwendig?
Die Arbeitssicherheit bei Gerüstarbeiten wird durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geregelt. Seit der im Januar 2019 gilt die Vorschrift TRBS
(Technische Regeln für Betriebssicherheit) 2121: Auf allen Baustellen mit einer Gerüsthöhe von mehr als 5 Metern sind Alu-Treppentürme einzubauen.
Der Zugang durch innen liegenden Leitergängen mit Luke ab dieser Höhe nicht mehr ausreichend.
Neben Treppentürmen werden Aufzüge oder Transportbühnen als Gerüstzugang zu hoch gelegenen Gerüst-Arbeitsflächen eingesetzt. Ist kein Aufzug oder eine Transportbühne am Gerüst angebracht, ist der Anbau mindestens eines Treppenaufgangs Pflicht.

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Bildimpressionen der Probsteder Treppentürme

